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   LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18   

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https://dejure.org/2018,36401
LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18 (https://dejure.org/2018,36401)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.09.2018 - 67 T 137/18 (https://dejure.org/2018,36401)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. September 2018 - 67 T 137/18 (https://dejure.org/2018,36401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • meinmietrecht.de

    Fristlose Mietvertragskündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen und langjährigem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz unpünktlicher Mietzahlung und Urkundenfälschung keine fristlose Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Mietvertragskündigung bei Vorlage von gefälschten Urkunden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz unpünktlicher Mietzahlung und Urkundenfälschung keine fristlose Kündigung? (IMR 2019, 59)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18
    Die den Beklagten zur Last gelegten Pflichtverletzungen unpünktlicher Mietzahlungen und der Verwendung einer gefälschten Sterbeurkunde rechtfertigen im hier zu beurteilenden Einzelfall insbesondere vor dem Hintergrund des langjährigen Mietverhältnisses keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB, sondern allenfalls deren ordentliche Beendigung gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36 (unpünktliche Mietzahlung); Beschl.v. 15. April 2014 - 67 S 81/14, NZM 2014, 668 (unredliches Prozessverhalten)).

    Auch die Wirksamkeit der ordentliche Kündigungen steht allerdings noch nicht fest, da dazu zunächst sämtliche - und zum Teil streitige - Umstände des Einzelfalls aufzuklären sind (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016, a.a.O.,Tz. 5).

  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 226/16

    Wohnraummiete: Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung;

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18
    Insoweit wird das Amtsgericht den Beklagten zunächst Gelegenheit zur näheren Substantiierung ihres Sachvortrags zu geben und im Falle hinreichender Substantiierung und gleichzeitiger Beweisnot deren Anhörung oder Vernehmung als Partei zu erwägen haben (vgl. BGH, Beschl. vom 22. August 2017 - VIII ZR 226/16, NZM 2017, 694 Tz. 18).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18
    Hinsichtlich der von den Beklagten insoweit behaupteten - und beklagtenseits bestrittenen - krankeitsbedingten Sonderumstände wird (Sachverständigen-)Beweis zu erheben sei: Soweit sich die Beklagten darauf berufen, Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen zu können, wird das Amtsgericht zu erwägen haben, ob den beklagten Mietern Beweiserleichterungen zugute kommen, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17, NJW-RR 2018, 1034 Tz. 9; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, GE 2018, 1001, 1002).
  • LG Berlin, 09.05.2018 - 64 S 176/17

    Erwerb von 2 Wohnungen im Niedrigpreissegment zum Zwecke der Zusammenlegung und

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18
    Hinsichtlich der von den Beklagten insoweit behaupteten - und beklagtenseits bestrittenen - krankeitsbedingten Sonderumstände wird (Sachverständigen-)Beweis zu erheben sei: Soweit sich die Beklagten darauf berufen, Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen zu können, wird das Amtsgericht zu erwägen haben, ob den beklagten Mietern Beweiserleichterungen zugute kommen, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17, NJW-RR 2018, 1034 Tz. 9; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, GE 2018, 1001, 1002).
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18
    Die den Beklagten zur Last gelegten Pflichtverletzungen unpünktlicher Mietzahlungen und der Verwendung einer gefälschten Sterbeurkunde rechtfertigen im hier zu beurteilenden Einzelfall insbesondere vor dem Hintergrund des langjährigen Mietverhältnisses keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB, sondern allenfalls deren ordentliche Beendigung gemäß § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, NZM 2018, 36 (unpünktliche Mietzahlung); Beschl.v. 15. April 2014 - 67 S 81/14, NZM 2014, 668 (unredliches Prozessverhalten)).
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